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"Riechendes" Parkett muss entschädigt werden

Geht von der Versiegelung eines Parketts monatelang ein starker Lösungsmittelgeruch aus, so handelt es sich um einen Werkmangel - selbst wenn damit gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht einhergehen und die Schadstoffbelastungskennzahlen nicht überschritten werden. (Hier wurde den Hausbesitzern eine Nut-zungsentschädigung von 1.800 Euro sowie Ersatz der Kosten für die Neuversiegelung zugesprochen.) (Oberlandesgericht Köln, 3 U 66/02)